Mitgliedschaft
Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?
In das THW kann ich aufgenommen werden, wenn ich
- das 17. Lebensjahr vollendet habe und
- noch nicht 60 Jahre alt bin.
Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.
Was erwartet mich nach der Aufnahme?
Alle Frauen und Männer, die ins THW aufgenommen wurden durchlaufen bei uns im Ortsverband eine "Grundausbildung", in der die notwendigen Fähigkeiten im Umgang mit Fahrzeugen und Gerät erlernt werden. Die Ausbildung erstreckt sich über ca. 3-4 Monate (jeweils Abends bzw. nach Absprache am Wochenende) und beinhaltet Themen wie Sprechfunkausbildung, Erste Hilfe, Gesteinsbearbeitung, Holzbearbeitung, Retten aus Höhen und Tiefen, Ölwehr usw.. Am Ende der Ausbildung steht eine theoretische und praktische Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung ist man Aktiver Helfer und rückt mit zu Einsätzen aus. Je nach Interessen und Bedarf sind die Helfer dann im Technischen Zug (Regelfall) oder auch als Verwaltungshelfer, Koch, Jugendbetreuer usw. eingesetzt. Die Ausbildung findet im Folgenden dann vorwiegend durch Führungskräfte im Ortsverband statt. Helferinnen und Helfer, die sich für Führungs- oder Spezialaufgaben weiter qualifizieren wollen, können Lehrgänge an den THW-Bundesschulen besuchen.
Neben Ausbildung und Einsätzen steht bei uns im Ortsverband auch die Kameradschaft im Vordergrund. Je nach Lust und Laune werden Ausflüge, Feiern oder auch nur gemütliche Grillabende "organisiert".
Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?
Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis.
Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortwährenden Leistungen erstattet. Als beruflich Selbstständige erhalten Sie eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Unsere Ausbildungen finden in der Regel Donnerstag Abend statt, so dass normalerweise keine Überschneidungen mit der Arbeitszeit vorkommen.
Wenn Du Interesse am THW hast, schau doch einfach mal vorbei!! Wir freuen uns!
Am besten einfach vorher kurz einen Termin mit dem Ortsbeauftragten - Rupert Maier - oder seinem Stellvertreter - Sebastian Marten
