Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit () ist für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich und als Mitglied des OV-Stabs in den internen Informationsfluss des Ortsverbands eingebunden. Der  unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.

Zu diesen Maßnahmen gehören:

  • die Helferwerbung;
  • Kontakt zu den örtlichen Massenmedien;
  • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien;
  • Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation und Gästebetreuung.

 

Außerdem ist er für die Dokumentation und Archivierung von Aktionen (Einsätze, Jubiläen, Übungen, etc.) innerhalb des Ortsverbandes zuständig.